Um zum ersten Mal bei einer Wahl wie der Europawahl wählen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Diesmal dürfen aber auch 32-Jährige wie Ralph Ziegler erstmals ihre Stimme abgeben, weil es das Bundesverfassungsgericht extra erlaubt hat: Auch Bürger mit Vollbetreuung dürfen neuerdings in die Wahlkabine. Was ihm das bedeutet, erzählt Ralph Ziegler im Beitrag.
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